Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Dr. Gundula Ulrike Fleischer
Übersetzungen & Dolmetschen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen uns und unserem Auftraggeber, soweit ausdrücklich nicht etwas anderes vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.
2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat uns bei Auftragserteilung über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, Beglaubigung, Apostillierung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt uns der Auftraggeber rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass wir eventuelle Fehler beseitigen können. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt uns der Auftraggeber bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu unseren Lasten.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er uns frei.
3. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Wir behalten uns das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels und Einräumung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung geltend gemacht werden.
(3) Beseitigen wir die berechtigterweise geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnen die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf unsere Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen.
4. Haftung
(1) Wir haften bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Wir treffen durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit tritt ausschließlich im Falle der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten ein.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen uns auf Ersatz eines nach Nr. 4 (1) Satz 3 verursachten Schadens wird auf EUR 5.000,-- begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadenersatzes möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 4 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers im Sinne des § 13 BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Berufsgeheimnis
Wir verpflichten uns, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
6. Mitwirkung Dritter
(1) Wir sind berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten haben wir dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 5. verpflichten.
7. Stornierung von Aufträgen
Bei einer Stornierung (Kündigung) von Aufträgen durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Leistungserbringung ist das Honorar in voller Höhe oder zum Teil - abzüglich ersparter Aufwendungen - wie folgt fällig:
Bei Dolmetschaufträgen und Sprachunterricht werden bei einer Stornierung bis zu 6 Werktage vor dem vereinbarten Auftragsbeginn 50% des vereinbarten Honorars, bei einer Stornierung von 5 bis 2 Werktagen 75 % und bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Auftragsbeginn 100% des vereinbarten Honorars fällig. Ist die Höhe des Honorars bei Dolmetschaufträgen nicht abschließend festgelegt, weil nach Stunden abgerechnet wird, gilt als vereinbartes Honorar jenes, das nach der vom Auftraggeber bei Erteilung des Auftrags geschätzten Einsatzdauer fällig gewesen wäre. Ist für eine Übersetzung kein Honorar vereinbart, werden die bereits übersetzten Zeilen nach dem üblichem Honorarsatz in Rechnung gestellt.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Übersetzungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung des Honorars unser Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars geht das Nutzungsrecht an der Übersetzung nicht an den Auftraggeber über.
(2) Wir behalten uns ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
10. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.